Fördermöglichkeiten
In der LEADER-Region Lahn-Dill-Wetzlar können aus dem entsprechenden Programm der Europäischen Region Projekte in verschiedenen Bereichen gefördert werden.Kleinstunternehmen
- Existenzgründungen oder Betriebserweiterungen in der Gründungsphase (innerhalb der ersten 8 Jahre nach Gründung) bei Schaffung eines Vollzeitarbeits- oder eines Ausbildungsplatzes
- Aufbau von Teilexistenzen / Zusatzeinkommen zur Versorgung regionaler Märkte
- Regionale Marketingprojekte von Kleinstbetrieben im Verbund
Kompetenzentwicklung
- Schulungen und Informationsveranstaltung für ehrenamtlich tätige Akteure
- Aufbau von Teilexistenzen / Zusatzeinkommen zur Versorgung regionaler Märkte
- Projektbezogene Schulungsmaßnahmen für Existenzgründer
Regionalkultur und ländliche Infrastruktur
- Schaffung von regionalen Einrichtungen für das Gemeinwohl zu Verbesserung der regionalen Versorgung, zur Förderung von Regionalkultur und zur Verbesserung der Information und Kommunikation
- Investitionen von am Gemeinwohl orientierter Einrichtungen zur Information über Landschafts- und Kulturgeschichte sowie zur Erschließung von naturräumlichen und kulturellen Naherholungspotenzialen mit regionaler Bedeutung
- Machbarkeitsuntersuchungen und Anschubfinanzierung (z.T. auch Personal) für o.g. Einrichtungen
Landtourismus
- Touristische Infrastruktur in den Bereichen prädikatisierte Weitwanderwege, Radfernwege, Bootswandern und Reiten einschließlich Vermarktung
- Aufbau landtouristischer Unternehmenskooperationen einschließlich Vermarktung
- Touristische Investitionen durch landwirtschaftliche Betrieben
Energetische und stoffliche Nutzung von Bio-Rohstoffen
- Biogas-Anlagen und Biogas-Blockheizkraftwerke
- Biomassefeuerungsanlagen zur zentralen Wärmeversorgung ab 50 kW
- Nahwärmenetze und Biogasleitungen bei landwirtschaftlichen Biogasanlagen
- Machbarkeitsstudien zur Erarbeitung von Problemlösungen
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Pilot- und Demonstrationsvorhaben
- Schulungs- und Informationsveranstaltungen
Zuschüsse für öffentliche Träger
In der Regel werden öffentliche Träger (Kommunen, Landkreis) mit 60 % der förderfähigen Nettokosten, maximal 150.000 € gefördert.Zuschüsse für private Träger
In der Regel werden private Träger (Unternehmen, Vereine, Institutionen, Kirchen) mit 30 % gefördert, maximal 30.000 €.Bei vorsteuerabzugsberechtigten Trägern werden die Nettokosten gefördert. Alternativ besteht in einigen Bereichen für private Träger die Möglichkeit der Bezuschussung eines Kapitalmarktdarlehens (hier maximale Fördersumme 45.000 €).
Allgemeine Voraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist das positive Votum im Vorstand des Regionalforums und ein offizieller Zuwendungsbescheid für den beim Landkreis gestellten Förderantrag. Die Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein, hierzu zählen auch Bestellungen und Auftragsvergaben.Für eine Beratung steht das Regionalbüro zur Verfügung und bindet bedarfsweise weitere Institutionen mit ein.
