Förderung & Beratung
Eine Förderung von Projekten über erfolgt vorrangig über das LEADER-Programm der Europäischen Region, andere Förderprogramme werden bei Bedarf hinzugezogen. Schwerpunkte der Förderung liegen in den Bereichen Tourismus und Lebensqualität, Einkommensdiversifizierung für landwirtschaftliche Betriebe, Existenzgründungen, Sicherung der Grundversorgung in ländlichen Räumen, Qualifizierung und Erneuerbare Energien.
Die Beantragung einer Förderung erfolgt in mehreren Schritten:
- Vorabberatung durch das Regionalbüro um zu klären, ob das Vorhaben mit den Zielen des Regionale Entwicklungskonzeptes übereinstimmt und eine Förderung grundsätzlich möglich ist.
- Schriftliche Förderanfrage an den Verein mit den wichtigsten Daten des Vorhabens.
- Diskussion und Befürwortung/Ablehnung des Vorhabens in der Vorstandssitzung des Regionalentwicklungsvereins.
- Klärung der Förderdetails durch die Abteilung für den ländlichen Raum und formale Antragstellung.
- Bewilligung / Ablehnung des Förderantrags.
Um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden, darf das Vorhaben vor Bewilligung nicht begonnen werden. Auch die Vergabe von Aufträgen gilt hierbei schon als Beginn. In dringenden Fällen kann eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie im Regionalbüro.