
LEADER
Der Weg zum Projekt
Die Projektauswahl erfolgt im Entscheidungsgremium anhand eines Projektauswahlbogens. Mithilfe dieses Bogens erfolgt eine Priorisierung der eingereichten Projekte anhand von Bewertungspunkten.
In der Regel wird der/dem ProjektträgerIn die Möglichkeit eingeräumt, ihr Projekt im Entscheidungsgremium persönlich vorzustellen.
Der Projektauswahlbogen greift die Zeile, die Teilziele sowie die Querschnittsziele der Region auf und definiert sie als Auswahlkriterien.
Er ist deshalb als verbindliche Grundlage für eine Beurteilung der Förderwürdigkeit geeignet.
Bei der Bewertung der Teilziele kann verfeinernd auf die dort gesetzten Prioritäten zurückgegriffen werden. Die Projekte werden nach absteigender Punktzahl bis zur Ausschöpfung der Fördermittel für das jeweilige Jahr durch den Vorstand zur Bewilligung freigegeben.
Das Entscheidungsgremium kann seinen Förderbeschluss zeitlich befristen. Die restlichen Projekte werden zurückgestellt und dem Projektträger werden die Gründe, die für die Zurückstellung ausschlaggebend waren, schriftlich mitgeteilt. Wenn bei gleicher Punktzahl die bereitstehenden Fördermittel nicht für alle Projekte ausreichen, entscheidet der frühere Posteingang des vollständigen Projektauswahlbogens bei der Region. Bei Projekten, die die Auswahlschwelle nicht erreichen, wird der Projektträger hierüber ebenfalls informiert.
Die Projektentwicklung und die Begleitung der Projektträger folgt dem Ablauf in der folgenden Abbildung. Durch diesen Ablauf ist die Konsistenz zwischen den ausgewählten Projekten und der Strategie sichergestellt.
Förderung über LEADER
Für die Förderperiode 2023-2027 stehen ca. 3,05 Mio. Euro Fördermittel für die vier Handlungsfelder zur Verfügung.
Handlungsfeld | Beschreibung | Fördermittel |
---|---|---|
HF 1 | Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse für „Alle“ – Daseinsvorsorge | 1,04 Mio.€ |
HF 2 | Wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen durch Klein- und Kleinstunternehmen | 700 Tsd.€ |
HF 3 | Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus | 1,25 Mio.€ |
HF 4 | „Bioökonomie“ – Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten | 518 Tsd.€ |
Es können Projekte gefördert werden, die den Zielen unserer Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 entsprechen und förderfähig gemäß der hessischen Richtlinien sind.
Ob ein Projekt aus unserem Budget gefördert wird, entscheidet unser LEADER-Entscheidungsgremium. Dieses Gremium tagt viermal jährlich und wählt in den Sitzungen die Förderprojekte aus.
Wenn Sie eine Projektidee haben und über eine mögliche Förderung beraten werden möchten, wenden Sie sich bitte an unser Regionalmanagement.
Das Regionalbüro berät Sie gerne zu Fragen der Förderung und stellt bei Bedarf den Kontakt zu den beteiligten Behörden her:
Projektmappe
Hier können Sie sich unsere aktuelle Projektmappe mit den ersten Schritten und wichtigen Informationen zu Ihrem eigenen Projekt downloaden. Für das Formlar Projektbeschreibung kontaktieren Sie bitte das Regionalbüro.
Hier die aktuellen Auswahlkriterien (PAK) mit den max. Zuschüssender LAG Lahn-Dill-Wetzlar finden Sie hier:
Begriffe
LEADER hat weder mit Chören und Gesangseinlagen noch mit dem englischen Wort „Leader“ etwas zu tun, sondern ist eine Abkürzung für den französischen Satz:
Liasion entre Actions de Developpement l‘ Economie Rural
(= Verbindungen zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft).
LEADER bezeichnet also ein Programm der EU zur Förderung des ländlichen Raumes
Die Besonderheit des Prozesses ist, dass sich die privaten und öffentlichen Akteure in einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) zusammenschließen und den Entwicklungsprozess in ihrer Region gemeinsam gestalten.
In der LEADER-Region Lahn-Dill-Wetzlar wurde der Verein Region Lahn-Dill-Wetzlar e.V. vom hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als Lokale Aktionsgruppe anerkannt.
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In dem kurzen Film wird einfach und verständlich erklärt, was LEADER ist und wie die Regionalentwicklungsmethode in ihren Grundzügen funktioniert.
Fördermöglichkeiten
Grundlage für eine Förderung ist die Regionale Entwicklungsstrategie der Region Lahn-Dill-Wetzlar für den Zeitraum 2023-2027.
Voraussetzung sind:
Förderwürdigkeit und die Förderfähigkeit eines Projektes.
- Die Förderwürdigkeit wird durch das Entscheidungsgremium der LAG Lahn-Dill-Wetzlar geprüft. Hierbei ist vor allem wichtig, dass das Projekt mit den Handlungsfeldern und Zielen aus der LES vereinbar ist.
- Die Förderfähigkeit prüft die Abteilung für den ländlichen Raum des Lahn-Dill-Kreises. Dieser Prüfung liegt die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung zu Grunde.
Achtung
Um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden, darf das Vorhaben vor Bewilligung nicht begonnen werden. Auch die Vergabe von Aufträgen gilt hierbei schon als Beginn.