
Regionalbudget
Aufruf Regionalbudget 2026 – Förderangebot für Kleinstprojekte
Es steht in Aussicht, dass es in der LEADER-Region Lahn-Dill-Wetzlar für 2026 wieder ein Förderangebot für kleinere Projekte, ein sogenanntes „Regionalbudget“ geben wird. Wir wissen noch nicht genau, wie viele Fördermittel zur Verfügung stehen werden, aber wir starten jetzt den Aufruf, damit die Vorarbeiten erledigt sind. Vorbehaltlich der Fördermittelzusage durch Bund oder Land starten wir hiermit den Aufruf.
Auf der Grundlage dieses Förderangebotes können Projekte in den verschiedensten Themenbereichen, u.a. Daseinsvorsorge, Freizeit, Kultur, lebenslanges Lernen, Tourismus und Bioökonomie unterstützt bzw. gefördert werden.
Wichtige Schwerpunkte hierbei sind die Stärkung von ehrenamtlichen Angeboten, die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen regionalen AkteurInnen.
Alle vorliegenden Projektideen stehen in einem Wettbewerb zueinander, die Entscheidung über eine Förderung wird zentral durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Region getroffen.
Wer kann gefördert werden?
Kommunen können einen Antrag stellen, ebenso wie Institutionen. Aber vor allen können Vereine im ländlichen Raum vom Regionalbudget profitieren.
Was kann gefördert werden?
Im Vordergrund steht die Förderung von innovativen Projektideen und Maßnahmen. Die Projekte müssen außerdem den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie entsprechen.
Beispiele
- Anschaffung von Beamer und Leinwand für Jugendraum, DGH, etc.
- Gestaltung des Außenbereichs eines Heimatmuseums, etc.
- Ausbau einer Grillhütte (keine Sanierung)
- Anschaffung eines Zeltes für Dorffeste
- Ausstattung von Dorfplätzen mit Sitzgelegenheiten, Überdachungen, etc.
- Anschaffung von Kühlregalen, Kühlschränken, etc. für Dorfladen
- Anlegen von Blühflächen und Aufstellen von Insektenhotels auf Dorfplätzen
- Infotafeln und Sitzmöbel an Wander- oder Radwegen
- EDV/Medientechnik für Naturschutzzentrum, etc.
- Lastenfahrrad für Dorfgemeinschaft
- Mobiler Dorfladen
Was kann nicht gefördert werden?
- Gegenstände unter einem Beschaffungswert von 410 Euro netto
- Laufende Kosten (Miete, Lizenzgebühren, Leasingraten, etc.)
- Gebrauchte Gegenstände
- Verbrauchsmaterial
- Ersatz/Austausch von abgenutzten Gegenständen (Ersatz für defekten Kühlschrank im DGH, Austausch undichtes Fenster, etc.)
- Lebende Tiere und einjährige Pflanzen
- Kommunale Pflichtaufgaben
Wie funktioniert die Förderung?
Die Entscheidung, ob ein Projekt über das Regionalbudget gefördert werden soll, obliegt dem Entscheidungsgremium der Region Lahn-Dill-Wetzlar. Das Projektauswahlverfahren orientiert sich an den Vorgaben des Landes Hessen und ist in der gleichen Art und Weise durchzuführen wie die Auswahl der LEADER-Projekte. Dabei ist die Transparenz der Projektauswahl, die mindestens 50-prozentige Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie die Vermeidung von Interessenkonflikten im Auswahlverfahren sicher zu stellen.
Die nächsten Schritte:
Beschreiben Sie Ihr Projekt in der #1 Projektanmeldung.docx und formulieren Sie dabei auch klare Ziele, die mit dem Projekt verfolgt werden sollen.
Klären Sie mit dem Regionalmanagement, ob für dieses Projekt eine Förderung über das Regionalbudget in Frage kommt.
Sollte das Projekt in die Fördermaßnahme Regionalbudget passen, konkretisieren Sie Ihr Vorhaben, klären Sie, ob Genehmigungen erforderlich sind, ermitteln Sie die genauen Kosten und klären Sie die Finanzierung des Eigenanteils und die Vorfinanzierung des gesamten Projektes. Bei Baumaßnahmen über eine Kostenschätzung nach DIN 276 oder über Angebote für jedes Gewerk, bei Anschaffungen und Dienstleistungen über Angebote. Die Kosten, die über Angebote nachgewiesen werden, müssen durch ein Vergleichsangebot plausibilisiert werden (mindestens 1 vergleichbares Angebot). Internetrecherche ist zulässig und kann über Screenshots nachgewiesen werden. Versandkosten sind förderfähig.
Wie ist der zeitliche Ablauf?
Sie haben eine Projektidee, die Sie 2025 umsetzen möchten? Dann können Sie sich ab sofort beraten lassen und die Antragsunterlagen vorbereiten. Bis zum 25.02.2026 müssen vollständige Antragsunterlagen beim Regionalmanagement vorliegen.
Danach wird das Entscheidungsgremium nach den Bewertungskriterien die Projekte auswählen, die aus dem Regionalbudget gefördert werden sollen und dann das gesamte Regionalbudget beantragen.
Nachdem das Gesamtbudget bewilligt wurde, schließt die Region mit den ProjektträgerInnen Weiterleitungsverträge und erteilt die „Starterlaubnis“.
Die Umsetzung des Projektes und die Abrechnung der Kosten müssen bis zum 15.10.2026 erfolgt sein.
Zeitlinie für 2026
- Einreichung der Unterlagen – 25. Februar 2026
- Projektauswahl durch Entscheidungsgremium – 10. März
- Beantragung des Regionalbudget durch Lahn-Dill-Wetzlar – bis 1. April
- Bewilligung durch AlR Lahn-Dill-Kreis
- Projektstart – ca. Anfang Mai
- Projektumsetzung
- Abrechnung Projektträger mit Lahn-Dill-Wetzlar – 15. Oktober
- Abrechnung Lahn-Dill-Wetzlar mit AlR LDK – 15. November
